Weitere Entscheidung unten: StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014

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   StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14   

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https://dejure.org/2015,5893
StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2015,5893)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2015 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2015,5893)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2015 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2015,5893)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art 67 Abs 1 Verf BW durch ungenügende Sachverhaltsaufklärung trotz sich aufdrängender Anhaltspunkte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes betreffend der Überlassung einer Stadthalle an eine Partie für deren ...

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung des Rechts auf Überlassung der Stadthalle Weinheim am Wochenende im November zur Durchführung des Bundesparteitages der NPD; Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Falle der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung des Rechts auf Überlassung der Stadthalle Weinheim am Wochenende im November zur Durchführung des Bundesparteitages der NPD; Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Falle der ...

  • Justiz Baden-Württemberg
  • Verfassungsgerichtshof BW PDF

    Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zur Überlassung der Stadthalle Weinheim für Bundesparteitag der NPD verletzt Rechtsschutzgarantie

  • baden-wuerttemberg.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zur Überlassung der Stadthalle Weinheim für Bundesparteitag der NPD verletzt Rechtsschutzgarantie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Partei kann auch bei Erledigung des verfolgten Begehrens fortbestehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Partei kann auch bei Erledigung des verfolgten Begehrens fortbestehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1286
  • DÖV 2015, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Stellt der Staatsgerichtshof bezüglich der Hauptsacheentscheidung eine Verletzung von Grundrechten fest, ist bezüglich der weiterhin belastenden Kostenentscheidung des Ausgangsgerichts eine Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung über die Kosten möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Tenor und Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Tenor u. Rn. 17 f. u. 28, sowie vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Tenor u. Rn. 12 u. 24; Schemmer, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93c Rn. 33).

    Geht es - wie hier oder etwa im Versammlungsrecht - um die Wahrnehmung eines zeitgebundenen Rechts, muss das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren zum Teil Schutzfunktionen übernehmen, die sonst das Hauptsacheverfahren erfüllt (vgl. BVerfGE 69, 315 - Juris Rn. 96; BVerfGE 110, 77 - Juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Rn. 18).

    Die bloße Bezugnahme auf eine behördliche Äußerung genügt jedenfalls dann nicht den Erfordernissen einer von der Garantie effektiven Rechtsschutzes gebotenen Rechtmäßigkeitskontrolle, wenn konkrete und substanzielle Umstände vorliegen, die Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Äußerung hervorrufen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Rn. 21: "wenn ein Einschätzungswechsel der Behörde nicht nachvollzogen werden kann").

    Einer Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung bedarf es darüber hinausgehend nur bezüglich der Kostenentscheidung, da in der Sache selbst Erledigung eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2014 - 1 S 1855/14 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 67 Abs. 1 LV.

    Mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 (- 1 S 1855/14 - NVwZ-RR 2015, 148) wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zurück.

    Demgemäß ist festzustellen, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2014 (1 S 1855/14) die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 67 Abs. 1 LV verletzt.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Dies wäre nur anders, wenn die Kostenentscheidung selbständig ein von der Landesverfassung geschütztes Recht der Beschwerdeführerin verletzt (vgl. BVerfGE 85, 109 - Juris Rn. 16 m.w.N.).

    Das Verfahren ist insoweit einzustellen (vgl. BVerfGE 106, 210 - Juris Rn. 5; BVerfGE 85, 109 - Juris Rn. 15; Sennekamp, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, Tenorierung von Entscheidungen, Rn. 60).

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 19 m.w.N.).

    Gefährdet eine fehlende Sachverhaltsermittlung grundrechtlich geschützte Rechtspositionen und werden diese durch die Verfahrensgestaltung unterlaufen, darf das Verwaltungsgericht nicht davon absehen, seinen Aufklärungspflichten nach § 86 VwGO nachzukommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 24).

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wird, ihrerseits gewichtig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.9.1994 - 2 BvR 1958/93 -, Juris Rn. 15, vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Rn. 12, und vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Rn. 18).

    Stellt der Staatsgerichtshof bezüglich der Hauptsacheentscheidung eine Verletzung von Grundrechten fest, ist bezüglich der weiterhin belastenden Kostenentscheidung des Ausgangsgerichts eine Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung über die Kosten möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Tenor und Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Tenor u. Rn. 17 f. u. 28, sowie vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Tenor u. Rn. 12 u. 24; Schemmer, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93c Rn. 33).

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wird, ihrerseits gewichtig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.9.1994 - 2 BvR 1958/93 -, Juris Rn. 15, vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Rn. 12, und vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Rn. 18).

    Stellt der Staatsgerichtshof bezüglich der Hauptsacheentscheidung eine Verletzung von Grundrechten fest, ist bezüglich der weiterhin belastenden Kostenentscheidung des Ausgangsgerichts eine Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung über die Kosten möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Tenor und Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Tenor u. Rn. 17 f. u. 28, sowie vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Tenor u. Rn. 12 u. 24; Schemmer, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93c Rn. 33).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Dem Staatsgerichtshof steht nach § 59 Abs. 1 S. 3 StGHG ein Auswahlermessen zu, ob er die Sache schlicht an das sachlich zuständige Gericht, an ein anderes sachlich zuständiges Gericht oder zwar an das sachlich zuständige, aber an einen anderen Spruchkörper dieses Gerichts zurückverweist (vgl. BVerfGE 107, 104 - Juris Rn. 113; BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5.4.2005 - 1 BvR 1664/04 -, Juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.2.2006 - 2 BvR 836/04 -, Juris Rn. 69; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2013, § 95 Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Dem Staatsgerichtshof steht nach § 59 Abs. 1 S. 3 StGHG ein Auswahlermessen zu, ob er die Sache schlicht an das sachlich zuständige Gericht, an ein anderes sachlich zuständiges Gericht oder zwar an das sachlich zuständige, aber an einen anderen Spruchkörper dieses Gerichts zurückverweist (vgl. BVerfGE 107, 104 - Juris Rn. 113; BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5.4.2005 - 1 BvR 1664/04 -, Juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.2.2006 - 2 BvR 836/04 -, Juris Rn. 69; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2013, § 95 Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Dem Staatsgerichtshof steht nach § 59 Abs. 1 S. 3 StGHG ein Auswahlermessen zu, ob er die Sache schlicht an das sachlich zuständige Gericht, an ein anderes sachlich zuständiges Gericht oder zwar an das sachlich zuständige, aber an einen anderen Spruchkörper dieses Gerichts zurückverweist (vgl. BVerfGE 107, 104 - Juris Rn. 113; BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5.4.2005 - 1 BvR 1664/04 -, Juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.2.2006 - 2 BvR 836/04 -, Juris Rn. 69; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2013, § 95 Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Dem Staatsgerichtshof steht nach § 59 Abs. 1 S. 3 StGHG ein Auswahlermessen zu, ob er die Sache schlicht an das sachlich zuständige Gericht, an ein anderes sachlich zuständiges Gericht oder zwar an das sachlich zuständige, aber an einen anderen Spruchkörper dieses Gerichts zurückverweist (vgl. BVerfGE 107, 104 - Juris Rn. 113; BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5.4.2005 - 1 BvR 1664/04 -, Juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.2.2006 - 2 BvR 836/04 -, Juris Rn. 69; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2013, § 95 Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim

  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93

    Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG

  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 83/16

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Rechtsschutzbedürfnisses;

    Das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht bei einem nachträglichen Wegfall der Beschwer nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, oder wenn der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war, oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 91, 125 - Juris Rn. 31; st.Rspr.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 28.07.2016 - 1 VB 41/16
    Das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht bei einem nachträglichen Wegfall der Beschwer nur dann fort, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, oder wenn der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war, oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 91, 125 - Juris Rn. 31; st.Rspr.).

    Denn eine allein aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer genügt nicht für die Anerkennung eines nach Erledigung der Sache fortdauernden Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 38; BVerfGE 74, 78 - Juris Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
    Zwar gilt die gerichtliche Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 86 Abs. 1 Satz1 Halbsatz 1 VwGO), auch in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. StGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.03.2015 - 1 VB 56/14 - NVwZ 2015, 1286, juris Rn.44 m.w.N.), so dass es auch in einem solchen Eilverfahren unter Beachtung der Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 Satz1 GG im Einzelfall geboten sein kann, weitere Verwaltungsvorgänge beizuziehen, welche die für das Verwaltungsverfahren und dessen Ergebnis maßgeblichen Sachverhalte und behördlichen Erwägungen dokumentieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106, juris Rn.65).
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Rechtsprechung
   StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14   

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https://dejure.org/2014,31963
StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2014,31963)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2014,31963)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2014,31963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim für den Bundesparteitag der NPD

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim für den Bundesparteitag der NPD

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD darf Parteitag doch in Weinheim abhalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung zur Überlassung der Stadthalle Weinheim für Parteitag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2015, 154
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 19 m.w.N.).

    Gefährdet eine fehlende Sachverhaltsermittlung grundrechtlich geschützte Rechtspositionen und werden diese durch die Verfahrensgestaltung unterlaufen, darf das Verwaltungsgericht nicht davon absehen, seinen Aufklärungspflichten nach § 86VwGO nachzukommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 24).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beruht auf § 60 Abs. 4 StGHG (vgl. BVerfGE 82, 310).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn dem Beschwerdeführer ein Verweis auf dieses Verfahren nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 134, 106 - Juris Rn. 28), insbesondere wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (vgl. StGH BW, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13), etwa wenn durch einen Vollzug der Maßnahme die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert würde (vgl. BVerfGE 69, 315 - Juris Rn. 54).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147- Juris Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn dem Beschwerdeführer ein Verweis auf dieses Verfahren nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 134, 106 - Juris Rn. 28), insbesondere wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (vgl. StGH BW, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13), etwa wenn durch einen Vollzug der Maßnahme die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert würde (vgl. BVerfGE 69, 315 - Juris Rn. 54).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn dem Beschwerdeführer ein Verweis auf dieses Verfahren nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 134, 106 - Juris Rn. 28), insbesondere wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (vgl. StGH BW, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13), etwa wenn durch einen Vollzug der Maßnahme die beabsichtigte Grundrechtsausübung endgültig verhindert würde (vgl. BVerfGE 69, 315 - Juris Rn. 54).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 (1 S 1855/14) wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zurück.
  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn nach den obwaltenden Umständen eine Entscheidung in der Hauptsache - hier der Verfassungsbeschwerde - zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 67, 149 - Juris Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
    Der in der Folge gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 10. September 2014 (6 K 1670/14) abgelehnt.
  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Änderungsantrag gem §

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvR 2450/06

    Zur Möglichkeit der Untersagung verbotenen Glücksspiels innerhalb der von der

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.03.2022 - 1 VB 156/21

    Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bzgl der Duldung des

    Bei offenem Ausgang muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. VerfGH, Beschlüsse vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21 und - 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 22; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154).

    Der nach § 37 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 RVG im Regelfall einzusetzende Wert wird wegen der Bedeutung der Sache - wozu auch der Erfolg des Antrags gehört - hier verdoppelt (vgl. StGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 47; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 34a Rn. 79).

  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven

    Mit Beschluss vom 30. Oktober 2014 (- 1 VB 56/14 - BeckRS 2014, 58150) hat der Staatsgerichtshof eine einstweilige Anordnung erlassen.
  • StGH Baden-Württemberg, 25.09.2015 - 1 VB 57/15

    Wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache erfolglose Eilanträge auf

    Dies gilt nur dann nicht, wenn nach den obwaltenden Umständen eine Entscheidung in der Hauptsache - hier der Verfassungsbeschwerde - zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 67, 149 - Juris Rn. 11; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -).

    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beruht auf § 60 Abs. 4 StGHG (vgl. StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 - BVerfGE 82, 310).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 GR 1/19

    Ablehnung eines eA-Antrags bzgl des weiteren Ausschlusses eines

    a) Bei der Prüfung der Begründetheit eines Antrags nach § 25 Abs. 1 VerfGHG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154 [auch abrufbar auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 1 GR 27/17

    Keine vorläufige Außerkraftsetzung der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für

    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. StGH, ESVGH 25, 31 ; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).

    Im Übrigen sind im Eilrechtsschutz die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen, wenn absehbar ist, dass über den Hauptsacheantrag nicht rechtzeitig entschieden werden kann (vgl. StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17

    Eilantrag des Abgeordneten Dr. Heinrich Fiechtner, MdL, gegen Sanktionen der

    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. StGH, Beschluss vom 9.11.1974 - GR 4-13/74 -, ESVGH 25, 31 ; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 05.09.2022 - 1 VB 63/22

    Erfolgreicher Eilantrag auf Duldung des Betriebs einer Spielhalle -

    Bei offenem Ausgang muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. VerfGH, Beschlüsse vom 15.3.2022 - 1 VB 156/21 -, Juris Rn. 19 sowie vom 21.1.2019 - 1 GR 1/19 -, Juris Rn. 21 und - 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 22; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154).

    Der nach § 37 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 RVG im Regelfall einzusetzende Wert wird wegen der Bedeutung der Sache - wozu auch der Erfolg des Antrags gehört - hier verdoppelt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 15.3.2022 - 1 VB 156/21 -, Juris Rn. 27; StGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 47).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 1 VB 63/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der eine

    aa) Bei der Prüfung der Begründetheit eines Antrags nach § 25 Abs. 1 VerfGHG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154 [auch abrufbar auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 GR 2/19

    Ablehnung eines eA-Antrags bzgl des weiteren Ausschlusses eines

    a) Bei der Prüfung der Begründetheit eines Antrags nach § 25 Abs. 1 VerfGHG haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. - auch zum Folgenden - StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, VBlBW 2015, 154 [auch abrufbar auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 GR 11/16

    Verfassungsbeschwerde gegen Landtagswahlrecht sowie vorläufige und vorbeugende

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig oder von vornherein unzulässig ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.9.1971 - GR 2/71 -, ESVGH 22, 1 ; Beschlüsse vom 18. Februar 1993 - GR 4/92 -, Juris Rn.6 ff., vom 8.6.2001 - GR 2/01 -, VBlBW 2001, S. 406 und vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).
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